Willkommen - Wir sorgen für Ihre Gesundheit

 


Herzlich willkommen in unserer Hausarztpraxis.

Zusammen mit meiner Kollegin betreuen wir Sie individuell und
kom­petent. Verlassen Sie sich auf gründliche Diagnostik,
modernste Technik und ein umfang­reiches Therapiespektrum.

Mir ist es wichtig, Sie nicht nur medizinisch, sondern auch
menschlich individuell zu betreuen.
Mein Praxis-Team und ich stehen Ihnen mit fachlicher
Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.

Ihre Claudia Gutsch

ACHTUNG - damit Sie nicht umsonst in die Praxis kommen!

  • 7.00 - 9.30 Uhr - Akutsprechstunde (zur Erläuterung
  • ab 10.00 Uhr - Terminsprechstunde, nur mit Termin
  • Patienten in laufender Behandlung können Termine bei den Ärzten hier buchen 

2. Osterwoche (01.04-05.04) Urlaub Frau Gutsch, Vertretung in Praxis: Frau Mauruschat.
Da nur eine Ärztin vor Ort ist, kann es in der Akutsprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen.




Liebe Patientinnen und Patienten,

Tag für Tag setzen wir uns für Ihre Gesundheit ein – doch die Politik zeigt weder Interesse noch
Wertschätzung für unsere Arbeit als Hausarztpraxis:

  • Politik und Krankenkassen sparen die Praxen kaputt
  • Versprechen, die Praxen stärken zu wollen, werden gebrochen.
  • Untersuchungen und Behandlungen werden nicht in voller Höhe bezahlt
  • Für unsere Patientinnen und Patienten bleibt immer weniger Zeit
  • Immer weniger medizinische Fachkräfte wollen unter diesen Rahmenbedingungen in einer Praxis arbeiten.

Helfen Sie uns und sichern Sie Ihre hausärztliche Versorgung! Informieren Sie sich und werden Sie aktiv: Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten und machen Sie auf die Lage unserer Praxen aufmerksam! Alle Infos finden Sie auf https://www.praxenkollaps.info 

Aktuelles aus der Arztpraxis


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01.01.2023

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023 - Entfall die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber zu schicken

Die elektronische AU gibt es ab 2023 für gesetzlich Versicherte.

Ändert sich durch die eAU etwas an der Krankmeldung für Arbeitnehmer?
Es entfällt die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Personalabteilung postalisch oder digital zuzusenden. Stattdessen müssen künftig Arbeitgeber in jedem Einzelfall die eAU abrufen. Das neue Verfahren ändert nichts daran, sich beim Arbeitgeber krankmelden zu müssen. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, sollen Arbeitnehmer spätestens am vierten Krankheitstag ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Pflicht besteht nach wie vor.

Müssen Arbeitnehmer trotz eAU Vorgesetzte noch telefonisch oder per E-Mail über Arbeitsunfähigkeit informieren?
Ja, das müssen sie. Denn erst nachdem der Arbeitgeber vom Versicherten über die Krankschreibung informiert wurde, darf der Chef das System zum Abruf der eAU nutzen.

Was ändert sich für Arbeitgeber?
Für manchen Personalmanager wird das Prozedere umständlicher, manche empfinden es als Erleichterung. Bislang wartete der Arbeitgeber darauf, dass der Beschäftigte seine AU einreicht. Jetzt muss sich das Unternehmen selbst darum kümmern, die eAU rechtzeitig zu erhalten. Dafür braucht der Arbeitgeber aber nicht mehr hinter säumigen Angestellten herlaufen.

Gesetzliche Grundlage: § 125 SGB IV . Bitte weisen Sie ihren Arbeitgeber auch darauf hin, weil wir immer wieder Anfragen bekommen, dass Sie trotzdem die Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen. Es ist eine Holschuld des Arbeitgebers und gesetzlich ab 1.1.23 gemäß § 125 SGB IV vorgeschrieben.

Nachzulesen z.b. hier: https://www.handelsblatt.com/karriere/elektronische-krankschreibung-diese-aenderungen-gelten-ab-2023-fuer-arbeitnehmer/28870972.html



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