Willkommen - Wir sorgen für Ihre Gesundheit

 


Herzlich willkommen in unserer Hausarztpraxis.

Zusammen mit meiner Kollegin betreuen wir Sie individuell und
kom­petent. Verlassen Sie sich auf gründliche Diagnostik,
modernste Technik und ein umfang­reiches Therapiespektrum.

Mir ist es wichtig, Sie nicht nur medizinisch, sondern auch
menschlich individuell zu betreuen.
Mein Praxis-Team und ich stehen Ihnen mit fachlicher
Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.

Ihre Claudia Gutsch

ACHTUNG - damit Sie nicht umsonst in die Praxis kommen!

  • 7.00 - 9.30 Uhr - Akutsprechstunde (zur Erläuterung
  • ab 10.00 Uhr - Terminsprechstunde, nur mit Termin
  • Patienten in laufender Behandlung können Termine bei den Ärzten hier buchen 




Liebe Patientinnen und Patienten,

Tag für Tag setzen wir uns für Ihre Gesundheit ein – doch die Politik zeigt weder Interesse noch
Wertschätzung für unsere Arbeit als Hausarztpraxis:

  • Politik und Krankenkassen sparen die Praxen kaputt
  • Versprechen, die Praxen stärken zu wollen, werden gebrochen.
  • Untersuchungen und Behandlungen werden nicht in voller Höhe bezahlt
  • Für unsere Patientinnen und Patienten bleibt immer weniger Zeit
  • Immer weniger medizinische Fachkräfte wollen unter diesen Rahmenbedingungen in einer Praxis arbeiten.

Helfen Sie uns und sichern Sie Ihre hausärztliche Versorgung! Informieren Sie sich und werden Sie aktiv: Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten und machen Sie auf die Lage unserer Praxen aufmerksam! Alle Infos finden Sie auf https://www.praxenkollaps.info 

Aktuelles aus der Arztpraxis


Zurück zur Übersicht

08.12.2023

Telefonische Krankschreibung bei leichten Erkrankungen für bekannte Patienten möglich

Ab sofort sind wieder telefonische Krankschreibungen möglich.
Das gilt vor allem für COVID-Erkrankungen von denen eine hohe Infektionsgefahr ausgeht.
- Sie müssen uns als Patient bekannt sein
- gültig max. 5 Kalendertage
- die Krankenkassenkarte (gesetzlich versichert) muss im jeweiligen Quartal bei uns eingelesen sein

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat ausgedient. Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend.Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit.

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.



Zurück zur Übersicht